Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2022
Termine
09.05.2022
Termine
19.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2018
Sonstiges
13.02.2018
Eröffnungen
22.12.2017
Sicherungsmaßnahmen
16.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.10.2014
Neueintragungen